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Gefährdungsbeurteilung – Wozu eine Gefährdungsbeurteilung?

Gefährdungsbeurteilung oder auch die Risikobeurteilung ist ein zentraler Begriff im HSE Management bzw. der Arbeitssicherheit. Grundlegend definiert sich durch den Prozess der Gefährdungsbeurteilung jedes Gefahrenpotenzial innerhalb eines Unternehmens und wie damit umgegangen sowie darauf reagiert werden kann, sollte oder muss.

Auf der Seite zur Arbeitssicherheit haben wir im Kapitel FAQ einige der am häufigsten gestellten Fragen zum Thema beantwortet.

Was ist das Ziel der Gefährdungsbeurteilung?

Das Ziel der Gefährdungsbeurteilung besteht darin, die Gefahren zu bewerten und eben jene zu beseitigen oder das Risiko durch zusätzliche Maßnahmen zu minimieren. Auf diese Weise schaffen Sie einen sichereren und gesünderen Arbeitsplatz für sich selbst und Ihre Kollegen.

Um das Optimum zu erreichen, starten wir mit viel simplen Fragen:

  1. Was kann passieren und unter welchen Umständen?
  2. Was sind die möglichen Folgen?
  3. Wie wahrscheinlich ist es, dass die möglichen Folgen eintreten?
  4. Wird das Risiko wirksam kontrolliert, oder sind weitere Maßnahmen erforderlich?

 

Wann sollte eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

Es kann viele Gründe geben, warum eine Risikobewertung erforderlich ist, z. B: bevor neue Verfahren oder Tätigkeiten eingeführt werden.

Vor der Einführung von Änderungen an bestehenden Prozessen oder Tätigkeiten, z. B. wenn sich Produkte, Maschinen, Werkzeuge oder Ausrüstungen ändern oder neue Informationen über die Gefährdung verfügbar werden. Davon abgesehen lohnt es sich, eine Gefährdungsbeurteilung nach einigen Jahren zu aktualisieren, um rechtlich sicher zu sein, wenn es zu einem Unfall kommen sollte. Die Berufsgenossenschaften und Versicherer fragen Gefährdungsbeurteilungen ab, um sicherstellen zu können, ob im Schadensfall extern eingegriffen werden muss oder z. B. ein Versäumnis beim Arbeitgeber vorliegt.

Wie wird eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt?

Beurteilungen sollten von einer kompetenten Person oder einem Team von Personen durchgeführt werden, die über gute Kenntnisse der zu untersuchenden Situation verfügen. Die HSE Manager und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der RECIS GmbH aus Freiberg bieten Gefährdungsbeurteilungen und Konzepte für Arbeitssicherheit aus einer Hand. Neben den notwendigen Analysen bieten die Experten für Arbeitssicherheit aus Sachsen auch passende Lösungskonzepte und setzen diese mit Ihnen gemeinsam um. Gern schulen wir Ihre Mitarbeiter und Kollegen und bereiten mit ihnen Audits oder/und Begehungen, z. B. durch die Berufsgenossenschaften vor.

Um eine Beurteilung durchzuführen, sollten Sie im Allgemeinen:

  1. Gefährdungen identifizieren (Klar!).
  2. Bestimmen Sie die Wahrscheinlichkeit eines Schadens, wie z. B. das Auftreten einer Verletzung oder Krankheit und dessen Schweregrad. Berücksichtigen Sie dabei normale Betriebssituationen sowie unübliche Ereignisse wie Wartungsarbeiten, Abschaltungen, Stromausfälle, Notfälle und extreme Wetterbedingungen. Prüfen Sie alle verfügbaren Gesundheits- und Sicherheitsinformationen über die Gefahr, z. B. Sicherheitsdatenblätter (SDS), Herstellerliteratur, Informationen seriöser Organisationen, Testergebnisse, Berichte über Arbeitsplatzinspektionen, Aufzeichnungen über Zwischenfälle am Arbeitsplatz (Unfälle), einschließlich Informationen über Art und Häufigkeit des Auftretens, Krankheiten, Verletzungen, Beinaheunfälle usw.
  3. Da Dokumente wie Gesundheits- und Sicherheitsinformationen oder auch Informationsblätter zur Nutzung und Wartung von Maschinen erfahrungsgemäß verlorengehen, wenn diese nur in Papierform vorliegen, empfiehlt es sich, auf digitale Ablagen und Zugriffssysteme umzurüsten. Gern beraten wir Sie hierzu und richten für Sie Ihr HSE digital entsprechend ein.
  4. Informieren Sie sich über die gesetzlichen Mindestanforderungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich! Fragen Sie hierzu auch gern Ihren Ansprechpartner für die Gefährdungsbeurteilung. Ermitteln Sie die Maßnahmen, die zur Beseitigung der Gefahr oder zur Beherrschung des Risikos erforderlich sind, indem Sie die Hierarchie der Risikokontrollmethoden anwenden. Bewerten Sie im Nachgang zur Gefährdungsanalyse, ob die Gefahr beseitigt werden oder ob das Risiko zumindest angemessen kontrolliert werden kann.

 

In die Gefährdungsbeurteilung aufzunehmen sind ferner die Maschinen, Werkzeuge, Materialien usw., die bei einer Tätigkeit verwendet werden. Führen Sie die Art ihrer Verwendung (z. B. der physikalische Zustand einer Chemikalie oder das Heben schwerer Lasten über eine bestimmte Entfernung auf. Auch daraus lassen sich potenzielle Risiken ableiten. In der Praxis erscheint es mitunter seltsam, diese Aspekte zu bedenken. Allerdings legen Berufsgenossenschaften und Versicherer auf diese Punkte wert.

Ein Beispiel: Mitarbeiter A trägt mehrfach am Tag befüllte Säcke zu je 15 kg eine Wegstrecke von 50 m. Kommt es zum Sturz und Mitarbeiter A trägt eine Verletzung davon, gilt das als Arbeitsunfall. Nun stellt sich die Frage: Hätte man den Weg verkürzen können? Wäre eine Transporthilfe denkbar gewesen? Sind diese Aspekte nicht dokumentiert und beantwortet, kann es zu behördlichen Problemen kommen, die Sie als Arbeitgeber betreffen. (Welche Punkte auf Sie zukommen könnten, beantworten wir Ihnen sehr gern persönlich.)

Zusammenfassung

Es gibt noch weitere Punkte, die wir für die Gefährdungsbeurteilung aufführen können wie z. B. Wechselwirkungen, Unterweisungen, Arten von Gefährdungen etc. Doch das sprengt an dieser Stelle den Rahmen. Stattdessen ist es wichtig, eine gewisse Sensibilisierung für das Thema herzustellen.

Wir halten fest: Insgesamt geht es darum, mögliche Gefahren, die an Ihrem Arbeitsplatz vorhanden sind, zu finden und zu erfassen. Es kann hilfreich sein, im Team zu arbeiten und sowohl Personen einzubeziehen, die mit dem Arbeitsbereich vertraut sind, als auch solche, die es nicht sind. Auf diese Weise haben Sie sowohl den erfahrenen als auch den frischen Blick für die Durchführung der Inspektion.

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